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Pauls Pilotentipp #2: Die Landevolte, oder: welche Position vertrittst du?

Position, Gegenanflug, Queranflug, Endanflug, Landevolte, Peilen – lauter Begriffe aus unserem ständigen fliegerischen Repertoire – oder sind es nur Elemente aus der längst vergangenen Büffelei für die Theorieprüfung in Luftrecht?

Brauchen wir das wirklich beim Gleitschirmfliegen, obwohl die Landewiese so groß ist? Was ist der Hintergrund für diese grundsätzliche Regelung an Landeplätzen -nicht nur für Gleitschirmflieger- dieser Welt?

Die Grundidee ist wie bei fast allen Regelungen von Luftrechtsthemen die sichere, ungefährdete, gleichzeitige Bewegung von Luftfahrzeugen und Luftsportgeräten in der Luft. Dazu zählt das Abheben, der Flug selber und eben auch die Landung.

Wie schon in der Luft, so sind auch und besonders beim Landemanöver besondere Rücksichtnahme und eindeutige Richtungsvorgaben für eine sichere und ungestörte Landung aller Luftsportler wichtig.

Mehr als 100 Jahre organisierter Luftverkehr hat daher zu den international erprobten Elementen einer Landeeinteilung geführt. Man muss also nicht das „Rad“ an jeden Landeplatz nach Gutdünken neu erfinden. Daher hier noch mal die grundsätzliche Erläuterung:

Die Position:

Ihr Platz ist meist über dem gleichen geografischen Punkt festgelegt. Hier werden zum Höhenabbau gleichmäßige Kreise (in einer vorgegebenen Richtung) geflogen. Ebenso wird dieser „Höhenabbau-Kreisflugbereich“ dazu genutzt zwischen den unterschiedlichen Luftfahrzeugen einen ausreichenden Höhenabstand („Höhen-Staffelung“) zu bilden.  

Dies entspricht ziemlich genau den notwendigen Warteschleifen, in denen Passagierflugzeuge zueinander gestaffelt werden, bevor sie die Freigabe zur Durchführung des Landemanövers erhalten.

Ein Unterschied zu uns Gleitschirmfliegern:  Da wir mit unserem ohne zufälligen Aufwind die Höhe nicht halten können, nutzen wir eine einmalige Fähigkeit unser Luftsportgerätes: Wir können zum Beispiel die Ohren anlegen!
Die Lage der Position ist bei einem idealtypischen Landefeld ca. 100 m vom Landepunkt/bzw. Landebahn entfernt.

Der Gegenanflug:

Dieser Teil des Manövers dient dazu, aus einer ausreichenden Höhe „mit dem Wind“ parallel zur gedachten Landebahn zu fliegen und dabei mit der nun einschätzbaren Rückenwindkomponente die am Landeplatz herrschende Windstärke einzuschätzen und mit der Peilung zum Landepunkt die notwendige Höhe für die 90° Richtungsänderung in den Queranflug abzuschätzen.

Falls man in Gegenanflug zu hoch ist, kann man, sofern die Platzverhältnisse es zulassen, die Richtung von der bisherigen Linie so verändern, dass ein „ausgeweiteter“ Gegenanflug möglich wird. Genauso kann dieser bei zu niedrigem Anflug „verengt“ werden.

Der Queranflug:

..ist einer der spannendsten Teile des Landeanflugs: Es zählt zur Verfeinerung der Höhe, mit der den Endanflug begonnen wird. Ähnlich wie beim Gegenanflug kann der Queranflug „ausgeweitet“ oder verengt werden. Ob dies notwendig ist, erkennt der Pilot durch das Peilen zum Landepunkt in Kombination mit seiner eigenen Erfahrung, welche Höhe für den Gleitwinkel seines Gleitschirms bei der (im Gegenanflug) erkannten Windgeschwindigkeit zur Erreichung des Landepunktes im Endanflug notwendig ist. Im Queranflug ist auch das Peilen vereinfacht, da man den Kopf nur ca. 90° Grad zum Landepunkte und nicht 180° Grad nach hinten verdrehen muss.

Der Landeanflug:

Die letzte Phase des Manövers! Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass hier im Wesentlichen nur auf einen pendelfreien, ruhigen Endanflug geachtet werden muss. Da jedoch spätestens in dieser Phase der Gleitschirmpilot zur Herstellung der Laufbereitschaft in aufrechter Haltung hängt, ist die Steuerung über das Körpergewicht eingeschränkt. Jede Änderung der Richtung ist im Wesentlichen nur durch behutsames Steuern über die Bremsleinen möglich, ansonsten wird das Pendeln schwierig zu stoppen. In dieser Phase sollte die Konzentration auf folgende Punkte fokussiert sein:

  • Ausrichtung des Gleitschirms gegen den Wind (Indiz: Windfahne und die eigene Abtrift) 
  • Herstellung vollständiger Laufbereitschaft
  • Pendelfreies Anfliegen
  • Ausreichend Fahrt und Kappenstabilität (im Nahbereich geringsten Sinkens)
  • Rechtzeitiges gefühlvolles Anbremsen
  • Beherztes „Durchbremsen“ und Landung     

Weitere Hinweise:

  • Ob der Landepunkt nun exakt getroffen oder nicht ist (außer bei Punktlandewettbewerben) völlig egal: Dieser Landepunkt dient hauptsächlich nur der Orientierung der oben beschriebenen Phasen des Landemanövers.
  • Wie am Anfang gesagt: Luftfahrrechtliche Regeln dienen in der Regel dazu, Zusammenstöße zu vermeiden. Dies sollte die gedankliche Grundeinstellung bei jeglichem Flugbetrieb sein.
Paul Seren

Paul Seren
ist Papillon-Fluglehrer, Dipl.Ing. der Luft- und Raumfahrttechnik, Mitglied im DHV-Lehrteam, begeisterter Flugsportler der ersten Stunde und Tandempilot.

In seinem Blog „Pauls Pilotentipps“ informiert er in loser Folge über Wissenswertes und Aktuelles rund ums Gleitschirmfliegen.

paul@papillon.de

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